AGB
DUUSSII-MEDIA
Neuried, den 01.01.2025
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
STAND JANUAR 2025
I. ALLGEMEINES
Die nachfolgenden AGB gelten für alle von DUUSSII-Media (nachfolgend: Fotograf; Auftragnehmer)
durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen im Fotografie-Bereich. Soweit keine
abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden und/oder werden, gelten die AGB auch für
alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass
ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten. Durch die Erteilung des Kundenauftrages
durch den Kunden und dessen Annahme durch den Fotografen wird ein Vertrag über die vereinbarten
Leistungen geschlossen.
Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die
Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so
gehen diese den vorliegenden AGB vor. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses
schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
II. AUFTRAGSERTEILUNG & VORAUSKASSE
Die Buchung eines Shootings ist verbindlich. Durch die mündliche oder schriftliche Bestätigung (auch
eine eindeutige Bestätigung via E-Mail / Messenger / WhatsApp / SMS zählt dazu) des Auftraggebers
kommt der Vertrag zustande. Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der
gegenseitigen Vereinbarung. Mit der Buchung eines Termins ist der Auftraggeber zur Zahlung der
Vorauskasse (Reservierungs-Gebühr) in Höhe von 50 € verpflichtet. Dies wird dem Auftraggeber in
der schriftlichen Bestätigung nochmals mitgeteilt.
III. AUFTRAGSPRODUKTION
Mit der Buchung des Shootings entsteht ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Fotograf. Der Kunde
erhält eine Rechnung für die Terminreservierung in Höhe von 50 €. Auch im Falle der
Nichtinanspruchnahme der von dem Fotograf erbrachten Leistungen erlischt die Zahlungspflicht des
Kunden nicht.
Während des Shootings werden Aufnahmen von verschiedenen Posen erstellt. Der Kunde kann eigene
Ideen einbringen, der Fotograf übernimmt aber keine Garantie für die Ausführung dieser Ideen. Die
Bilder entstehen im typischen Stil des Fotografen. Nach dem Fotoshooting werden die Bilder
grundoptimiert in einer Auswahlgalerie zur Verfügung gestellt. Die Auswahlgalerie ist nicht
öffentlich. Ein Download oder andere Verwendung der Galeriedaten ist nicht gestattet. Eine
fälschliche Veröffentlichung der Daten aus der Downloadgalerie wird mit 100 Euro pro Fotografie in
Rechnung gestellt.
Die Anzahl der auszuwählenden Bilder hängt vom gebuchten Paket ab und wird vor dem Termin
festgelegt. Die Aufnahmen werden im Stil des Fotografen bearbeitet und mit dem im Vertrag
genannten Medium zur Verfügung gestellt. Stimmt das Endergebnis des Fotografen nicht mit den
Vorstellungen des Kunden überein, muss der Fotograf dem Kunden nicht entgegenkommen. Im Falle
von Nachbearbeitungen auf Wunsch des Kunden wird eine separate Vergütung zwischen dem Kunden
und der Fotografin vereinbart.
IV. PREISE, VERGÜTUNG, FÄLLIGKEITEN
Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale
ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen,
Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Vor dem
Shooting-Termin wird eine Termin-Reservierung-Gebühr in Höhe von 50 Euro in Rechnung gestellt.
Diese wird vorab auf das Konto der Fotografin überwiesen. Die Reservierung-Gebühr wird von der
Gesamtsumme abgezogen. Die Rechnung über den verbliebenen Betrag wird vor Ort in Bar oder auf
das Konto der Fotografin überwiesen (Kontodaten stehen in der Rechnung). Bis zur vollständigen
Bezahlung bleiben die Fotos, Alben, Kunstdrucke, etc. Eigentum des Fotografen.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu
vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich
das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war,
entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für
die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Soweit nicht anders vereinbart, hält sich der
Auftragnehmer zwei Wochen an die Angebotspreise ab deren Datum gebunden. Leistungen, die nicht
im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen den Auftragnehmer zur Korrektur auch bei
bereits erstellten Rechnungen. Fahrkosten werden vom Auftraggeber übernommen. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, Anzahlung/Vorkasse zu verlangen oder bei
vereinbarter Teilzahlung Leistungen auszusetzen, wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber seinen
Verpflichtungen nicht nachkommt. Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung ganz oder teilweise in
Verzug, so ist er nicht berechtigt, über die erbrachten Leistungen zu verfügen.
Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht innerhalb von 14 Tagen nicht nach, so ist der
Auftragnehmer (Dustin Henninger- DUUSSII-Media) dazu berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener
Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages dem Auftraggeber gegenüber
geltend zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich der Fotograf das Recht vor, ein Inkassobzw.
Mahnverfahren einzuleiten.
V. WIDERRUFSRECHT UND FOLGEN DES WIDERRUFS
Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das
Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber den Fotografen (Dustin Henninger) mittels einer
eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus,
dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet
wird.
Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat der Fotograf alle Zahlungen, die sie vom
Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich
daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei eingegangen ist. Für
diese Rückzahlung wird der Auftraggeber hiervon telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt.
Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-,
Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige,
unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum
Verzug des Auftragnehmers. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Bei Aufträgen,
die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen
durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen, bei dem dasselbe Zahlungsmittel verwendet wird, das
bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde.
Der Auftragnehmer hat die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab
dem Tag des Widerrufs an den Fotografen zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt,
wenn die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet wurde. Der Auftraggeber trägt
selbst unmittelbare Kosten der Rücksendung der Waren. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn
der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor das
Widerrufsrecht ausgeübt wurde.
VI. STORNIERUNG & TERMINVERSCHIEBUNG
Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den
verabredeten Termin nicht wahrnehmen, wird ihm die Option eingeräumt, kostenfrei einen
Ersatztermin für das Shooting in Anspruch zu nehmen.
Kommt ein Aufnahmetermin aus Gründen nicht zustande, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten
sind, dann hat der Auftragnehmer das Recht, die Termin-Reservierung-Gebühr als Ausfallhonorar
einzubehalten oder ein angemessenes Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.
Kommt es Seitens des Auftraggebers in den letzten 24 Stunden vor dem Fototermin zu einer
kurzfristigen Absage, so behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eine Zahlung in Höhe von 75
% der vereinbarten Gesamtsumme zu berechnen. Maßgebend ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs
der schriftlichen Rücktritts- bzw. Stornierungserklärung beim Fotografen.
Bei wiederholtem Verschieben werden regulär 25,00 Euro Ausfallhonorar pro Verschieben berechnet.
Der Fotograf ist ebenfalls berechtigt, aus wichtigen Gründen (Erkrankung, höherer Gewalt, zum
Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Shooting-Termin abzusagen und/oder zu verschieben. Der
Auftraggeber wird hiervon telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender
Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und
Pensionskosten) ist ausgeschlossen.
VII. URHEBERRECHT, NUTZUNGSRECHT
„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in
welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der
Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um
urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz
handelt.
Der Fotograf ist alleiniger Urheber. Der Kunde berechtigt den Fotografen, die erstellten Bilder
zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt zu verwerten (insb. zu veröffentlichen, vervielfältigen,
vermarkten, öffentlich zugänglich zu machen, auszustellen, usw.). Der Fotograf ist zur Erteilung von
Unterlizenzen und dem Weiterverkauf der Bilder berechtigt. Sollte es zu einer solchen Verwertung
durch den Fotografen kommen, wird der Kunde umgehend hiervon informiert.
Der Fotograf ist berechtigt, Werke, welche bei oder anlässlich der Auftragsdurchführung erstellt
werden, zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Der Fotograf ist insbesondere berechtigt,
während der Auftragsdurchführung eigene Inhalte zu erstellen („Hinter den Kulissen“) und diese zum
Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass er auf solchen
Aufnahmen zu erkennen ist.
Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des Auftraggebers oder sonstiger Mitarbeiter
begründen kein Miturheberrecht. Der Fotograf übertr.gt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den
Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Dies
beinhaltet: die Aufbewahrung der digitalen Dateien in unveränderter Form auf jeder Art von
Speichermedium, sowie als Drucke jeder Art (ausschließlich zur eigenen Verwendung), die
Veröffentlichung der Bilder im Internet in eigenen Social Media Profilen und auf der eigenen
Homepage sowie die Weitergabe an Dritte für derartige Verwendungen, wenn diese Dritten die Bilder
ebenfalls nur in privatem Umfang nutzen (hierfür ist jedoch ausschließlich die weboptimierte Fassung
mit Wasserzeichen zu verwenden.) Die Erstellung von Drucken (Fotos, Postern, T-Shirts…) für den
eigenen privaten Gebrauch. Alle hiervon abweichenden Nutzungsarten sind nur mit vorheriger
Zustimmung des Fotografen zulässig.
Eine Veröffentlichung der weboptimierten (verkleinert und mit einem Fotografenlogo versehen)
digitalen Dateien ist im nichtkommerziellen/ wettbewerbsfreien Bereich möglich, wenn der Fotograf
und die Webseite des Fotografen verlinkt und markiert werden. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung
(z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen
urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos ist nicht gestattet. Eine Weitergabe der
Bildrechte an Dritte, wie Unternehmen oder Dienstleister, ist nicht gestattet und wird ebenfalls in
Rechnung gestellt. Dazu zählen auch Veränderungen der Bilder, wie beispielsweise bei der
kommerziellen Erstellung von Boxenschildern oder Collagen. Die zu übertragenden Nutzungsrechte
gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Ein Verstoß gegen diese
Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe der vierfachen vereinbarten
Vergütung zu verlangen. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial
hochauflösend im JPG- oder PNG-Format. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW
/ JPEG) ist ausgeschlossen.
VIII. BILDNIS- / PERSÖNLICHKEITSRECHT
Personen, die auf Bildmaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Schadensersatz
oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur
bei Gelegenheit erschienen und nicht aus der Anonymität herausgehoben werden. Die anwesenden
Personen werden vom Auftraggeber darüber informiert, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die
veröffentlicht werden.
IX. GESTALTUNGSFREIHEIT
Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der
Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen
Gestaltung frei. Dem Auftraggeber ist die Bildsprache des Fotografen bekannt, d.h. Aufnahmen
überwiegend bei natürlichem Licht, Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“),
Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100 % den
tatsächlich gewesenen Farben, etc.
Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat,
dem Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien (Bild, Ton, Text) zu
beschaffen, hat der Auftraggeber diese in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst
digitalem Format zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer die
zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Rechte an den Materialien erhält. Sollte er entgegen
dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von
Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen
Ersatzansprüchen Dritter frei. Wünscht der Auftraggeber während der Produktion Änderungen, so hat
er die Mehrkosten zu tragen.
X. ABNAHME, KORREKTUR & HAFTUNG
Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten
Anforderungen entsprechen. Nach Eingang der Bestätigung durch den Auftraggeber ist der
Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die in dem Auftrag beschriebene Leistung in
geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen (z. Bsp. Übergabe eines Datenträgers, Übersendung der
erforderlichen Daten).
Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur
oder Dienstleister ausführen zu lassen und diese dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen.
Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb 3 Tage nach Erhalt der Bilder beim Fotografen
eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mangelfrei
angenommen. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf
für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte
Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung
bzw. Rechnungssumme. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die
Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich,
wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für
Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gefahr und Kosten des Transports von
Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten.
Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen. Ansprüche gemäß § 634 BGB
wegen Sach- und Rechtsmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der fertigen Arbeiten.
XI. DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen,
personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des
Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Es gilt die Datenschutzerklärung von DUUSSII-Media. Der Fotograf erhebt, verarbeitet und nutzt
personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung
des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs.
1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher
Maßnahmen gestattet. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme der Internetseiten
(Nutzungsdaten) werden nur erhoben und verarbeitet, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die
Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen.
Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der
Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
XII. VERTRAGSSTRAFE, SCHADENSERSATZ
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung,
Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des
vierfachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. Bei
unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist
ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne
Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine
Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
XIII. SONSTIGES
Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber
nicht gestattet. Der Auftragnehmer haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der
Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für die
Datenspeicherung verwendet der Auftragnehmer DVD-R oder CD-R oder USB-Laufwerke, die
innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch die
Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet der
Auftragnehmer keinen Ersatz.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber
der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist
hierdurch nicht berechtigt. Für die Dauer von 6 Monaten ab dem Fototermin, bewahrt der
Auftragnehmer die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Der Auftragnehmer ist nicht
verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren. Dem Auftraggeber wird die
Möglichkeit gegeben, durch Kauf der Daten selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen.
Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach
Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Auftragnehmer ausgewählt.
XIV. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen
Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
XV. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
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Neuried, den 01.01.2025