AGB

AGB

DUUSSII-MEDIA

Neuried, den 01.01.2025

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

STAND JANUAR 2025

I. ALLGEMEINES

Die nachfolgenden AGB gelten für alle von DUUSSII-Media (nachfolgend: Fotograf; Auftragnehmer)

durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen im Fotografie-Bereich. Soweit keine

abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden und/oder werden, gelten die AGB auch für

alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass

ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten. Durch die Erteilung des Kundenauftrages

durch den Kunden und dessen Annahme durch den Fotografen wird ein Vertrag über die vereinbarten

Leistungen geschlossen.

Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die

Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so

gehen diese den vorliegenden AGB vor. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses

schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.

II. AUFTRAGSERTEILUNG & VORAUSKASSE

Die Buchung eines Shootings ist verbindlich. Durch die mündliche oder schriftliche Bestätigung (auch

eine eindeutige Bestätigung via E-Mail / Messenger / WhatsApp / SMS zählt dazu) des Auftraggebers

kommt der Vertrag zustande. Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der

gegenseitigen Vereinbarung. Mit der Buchung eines Termins ist der Auftraggeber zur Zahlung der

Vorauskasse (Reservierungs-Gebühr) in Höhe von 50 € verpflichtet. Dies wird dem Auftraggeber in

der schriftlichen Bestätigung nochmals mitgeteilt.

III. AUFTRAGSPRODUKTION

Mit der Buchung des Shootings entsteht ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Fotograf. Der Kunde

erhält eine Rechnung für die Terminreservierung in Höhe von 50 €. Auch im Falle der

Nichtinanspruchnahme der von dem Fotograf erbrachten Leistungen erlischt die Zahlungspflicht des

Kunden nicht.

Während des Shootings werden Aufnahmen von verschiedenen Posen erstellt. Der Kunde kann eigene

Ideen einbringen, der Fotograf übernimmt aber keine Garantie für die Ausführung dieser Ideen. Die

Bilder entstehen im typischen Stil des Fotografen. Nach dem Fotoshooting werden die Bilder

grundoptimiert in einer Auswahlgalerie zur Verfügung gestellt. Die Auswahlgalerie ist nicht

öffentlich. Ein Download oder andere Verwendung der Galeriedaten ist nicht gestattet. Eine

fälschliche Veröffentlichung der Daten aus der Downloadgalerie wird mit 100 Euro pro Fotografie in

Rechnung gestellt.

Die Anzahl der auszuwählenden Bilder hängt vom gebuchten Paket ab und wird vor dem Termin

festgelegt. Die Aufnahmen werden im Stil des Fotografen bearbeitet und mit dem im Vertrag

genannten Medium zur Verfügung gestellt. Stimmt das Endergebnis des Fotografen nicht mit den

Vorstellungen des Kunden überein, muss der Fotograf dem Kunden nicht entgegenkommen. Im Falle

von Nachbearbeitungen auf Wunsch des Kunden wird eine separate Vergütung zwischen dem Kunden

und der Fotografin vereinbart.

IV. PREISE, VERGÜTUNG, FÄLLIGKEITEN

Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale

ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen,

Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Vor dem

Shooting-Termin wird eine Termin-Reservierung-Gebühr in Höhe von 50 Euro in Rechnung gestellt.

Diese wird vorab auf das Konto der Fotografin überwiesen. Die Reservierung-Gebühr wird von der

Gesamtsumme abgezogen. Die Rechnung über den verbliebenen Betrag wird vor Ort in Bar oder auf

das Konto der Fotografin überwiesen (Kontodaten stehen in der Rechnung). Bis zur vollständigen

Bezahlung bleiben die Fotos, Alben, Kunstdrucke, etc. Eigentum des Fotografen.

Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu

vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich

das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war,

entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für

die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Soweit nicht anders vereinbart, hält sich der

Auftragnehmer zwei Wochen an die Angebotspreise ab deren Datum gebunden. Leistungen, die nicht

im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.

Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen den Auftragnehmer zur Korrektur auch bei

bereits erstellten Rechnungen. Fahrkosten werden vom Auftraggeber übernommen. Der

Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, Anzahlung/Vorkasse zu verlangen oder bei

vereinbarter Teilzahlung Leistungen auszusetzen, wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber seinen

Verpflichtungen nicht nachkommt. Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung ganz oder teilweise in

Verzug, so ist er nicht berechtigt, über die erbrachten Leistungen zu verfügen.

Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht innerhalb von 14 Tagen nicht nach, so ist der

Auftragnehmer (Dustin Henninger- DUUSSII-Media) dazu berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener

Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages dem Auftraggeber gegenüber

geltend zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich der Fotograf das Recht vor, ein Inkassobzw.

Mahnverfahren einzuleiten.

V. WIDERRUFSRECHT UND FOLGEN DES WIDERRUFS

Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu

widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das

Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber den Fotografen (Dustin Henninger) mittels einer

eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den

Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus,

dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet

wird.

Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat der Fotograf alle Zahlungen, die sie vom

Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich

daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstigste

Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag

zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei eingegangen ist. Für

diese Rückzahlung wird der Auftraggeber hiervon telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt.

Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-,

Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige,

unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum

Verzug des Auftragnehmers. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Bei Aufträgen,

die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen

durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen, bei dem dasselbe Zahlungsmittel verwendet wird, das

bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde.

Der Auftragnehmer hat die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab

dem Tag des Widerrufs an den Fotografen zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt,

wenn die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet wurde. Der Auftraggeber trägt

selbst unmittelbare Kosten der Rücksendung der Waren. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn

der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor das

Widerrufsrecht ausgeübt wurde.

VI. STORNIERUNG & TERMINVERSCHIEBUNG

Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den

verabredeten Termin nicht wahrnehmen, wird ihm die Option eingeräumt, kostenfrei einen

Ersatztermin für das Shooting in Anspruch zu nehmen.

Kommt ein Aufnahmetermin aus Gründen nicht zustande, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten

sind, dann hat der Auftragnehmer das Recht, die Termin-Reservierung-Gebühr als Ausfallhonorar

einzubehalten oder ein angemessenes Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.

Kommt es Seitens des Auftraggebers in den letzten 24 Stunden vor dem Fototermin zu einer

kurzfristigen Absage, so behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eine Zahlung in Höhe von 75

% der vereinbarten Gesamtsumme zu berechnen. Maßgebend ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs

der schriftlichen Rücktritts- bzw. Stornierungserklärung beim Fotografen.

Bei wiederholtem Verschieben werden regulär 25,00 Euro Ausfallhonorar pro Verschieben berechnet.

Der Fotograf ist ebenfalls berechtigt, aus wichtigen Gründen (Erkrankung, höherer Gewalt, zum

Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Shooting-Termin abzusagen und/oder zu verschieben. Der

Auftraggeber wird hiervon telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender

Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und

Pensionskosten) ist ausgeschlossen.

VII. URHEBERRECHT, NUTZUNGSRECHT

„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in

welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der

Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um

urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz

handelt.

Der Fotograf ist alleiniger Urheber. Der Kunde berechtigt den Fotografen, die erstellten Bilder

zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt zu verwerten (insb. zu veröffentlichen, vervielfältigen,

vermarkten, öffentlich zugänglich zu machen, auszustellen, usw.). Der Fotograf ist zur Erteilung von

Unterlizenzen und dem Weiterverkauf der Bilder berechtigt. Sollte es zu einer solchen Verwertung

durch den Fotografen kommen, wird der Kunde umgehend hiervon informiert.

Der Fotograf ist berechtigt, Werke, welche bei oder anlässlich der Auftragsdurchführung erstellt

werden, zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Der Fotograf ist insbesondere berechtigt,

während der Auftragsdurchführung eigene Inhalte zu erstellen („Hinter den Kulissen“) und diese zum

Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass er auf solchen

Aufnahmen zu erkennen ist.

Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des Auftraggebers oder sonstiger Mitarbeiter

begründen kein Miturheberrecht. Der Fotograf übertr.gt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den

Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Dies

beinhaltet: die Aufbewahrung der digitalen Dateien in unveränderter Form auf jeder Art von

Speichermedium, sowie als Drucke jeder Art (ausschließlich zur eigenen Verwendung), die

Veröffentlichung der Bilder im Internet in eigenen Social Media Profilen und auf der eigenen

Homepage sowie die Weitergabe an Dritte für derartige Verwendungen, wenn diese Dritten die Bilder

ebenfalls nur in privatem Umfang nutzen (hierfür ist jedoch ausschließlich die weboptimierte Fassung

mit Wasserzeichen zu verwenden.) Die Erstellung von Drucken (Fotos, Postern, T-Shirts…) für den

eigenen privaten Gebrauch. Alle hiervon abweichenden Nutzungsarten sind nur mit vorheriger

Zustimmung des Fotografen zulässig.

Eine Veröffentlichung der weboptimierten (verkleinert und mit einem Fotografenlogo versehen)

digitalen Dateien ist im nichtkommerziellen/ wettbewerbsfreien Bereich möglich, wenn der Fotograf

und die Webseite des Fotografen verlinkt und markiert werden. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung

(z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen

urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos ist nicht gestattet. Eine Weitergabe der

Bildrechte an Dritte, wie Unternehmen oder Dienstleister, ist nicht gestattet und wird ebenfalls in

Rechnung gestellt. Dazu zählen auch Veränderungen der Bilder, wie beispielsweise bei der

kommerziellen Erstellung von Boxenschildern oder Collagen. Die zu übertragenden Nutzungsrechte

gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Ein Verstoß gegen diese

Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe der vierfachen vereinbarten

Vergütung zu verlangen. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial

hochauflösend im JPG- oder PNG-Format. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW

/ JPEG) ist ausgeschlossen.

VIII. BILDNIS- / PERSÖNLICHKEITSRECHT

Personen, die auf Bildmaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Schadensersatz

oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur

bei Gelegenheit erschienen und nicht aus der Anonymität herausgehoben werden. Die anwesenden

Personen werden vom Auftraggeber darüber informiert, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die

veröffentlicht werden.

IX. GESTALTUNGSFREIHEIT

Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der

Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen

Gestaltung frei. Dem Auftraggeber ist die Bildsprache des Fotografen bekannt, d.h. Aufnahmen

überwiegend bei natürlichem Licht, Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“),

Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100 % den

tatsächlich gewesenen Farben, etc.

Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat,

dem Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien (Bild, Ton, Text) zu

beschaffen, hat der Auftraggeber diese in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst

digitalem Format zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer die

zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Rechte an den Materialien erhält. Sollte er entgegen

dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von

Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen

Ersatzansprüchen Dritter frei. Wünscht der Auftraggeber während der Produktion Änderungen, so hat

er die Mehrkosten zu tragen.

X. ABNAHME, KORREKTUR & HAFTUNG

Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten

Anforderungen entsprechen. Nach Eingang der Bestätigung durch den Auftraggeber ist der

Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die in dem Auftrag beschriebene Leistung in

geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen (z. Bsp. Übergabe eines Datenträgers, Übersendung der

erforderlichen Daten).

Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur

oder Dienstleister ausführen zu lassen und diese dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen.

Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb 3 Tage nach Erhalt der Bilder beim Fotografen

eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mangelfrei

angenommen. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf

für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung

wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte

Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober

Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung

bzw. Rechnungssumme. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die

Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich,

wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für

Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gefahr und Kosten des Transports von

Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten.

Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen. Ansprüche gemäß § 634 BGB

wegen Sach- und Rechtsmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der fertigen Arbeiten.

XI. DATENSCHUTZ

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen,

personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des

Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Es gilt die Datenschutzerklärung von DUUSSII-Media. Der Fotograf erhebt, verarbeitet und nutzt

personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung

des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs.

1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher

Maßnahmen gestattet. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme der Internetseiten

(Nutzungsdaten) werden nur erhoben und verarbeitet, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die

Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen.

Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der

Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.

XII. VERTRAGSSTRAFE, SCHADENSERSATZ

Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung,

Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des

vierfachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. Bei

unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist

ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.

Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne

Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine

Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.

XIII. SONSTIGES

Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber

nicht gestattet. Der Auftragnehmer haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der

Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für die

Datenspeicherung verwendet der Auftragnehmer DVD-R oder CD-R oder USB-Laufwerke, die

innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch die

Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet der

Auftragnehmer keinen Ersatz.

Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber

der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist

hierdurch nicht berechtigt. Für die Dauer von 6 Monaten ab dem Fototermin, bewahrt der

Auftragnehmer die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Der Auftragnehmer ist nicht

verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren. Dem Auftraggeber wird die

Möglichkeit gegeben, durch Kauf der Daten selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen.

Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach

Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Auftragnehmer ausgewählt.

XIV. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen

Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

XV. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

Schriftform.

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